Neue Grundsteuer: Was 2022 auf Hausbesitzer zukommt

Der Berufsstand der Steuerberater steht vor einer neuen Herausforderung – in Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat eine Grundsteuerreform verabschiedet haben.

Das neue Grundsteuerreformgesetz tritt dieses Jahr in Kraft. Das Gesetz beinhaltet praktische Konsequenzen für alle Eigentümer von Grundstücken, Erbpachtgrundstücken, Einfamilien-/Zweifamilien-/Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Verwaltungsgebäuden, Produktionsgebäuden o.ä.

Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Besteuerung von Grundstücken und Häusern in Deutschland auf der Grundlage veralteter Zahlen aus dem Jahr 1935 in Ostdeutschland und dem Jahr 1964 in Westdeutschland für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung verlangt.

Um den Anforderungen des Finanzamtes gerecht zu werden, müssen wir eine steuerliche Bewertung Ihres gesamten Grundbesitzes vornehmen und für jedes Grundstück gesondert eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch dem Finanzamt einreichen. Dies wird voraussichtlich ab dem 01.07.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31.10.2022.

Damit wir der Finanzverwaltung fristgerecht Ihre Erklärung übermitteln können, bitten wir Sie schon jetzt um Ihre Mithilfe.

Das Finanzamt verlangt voraussichtlich Angaben zur Grundstücksart, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und bei Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen den Miteigentumsanteil.

Welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, haben wir Ihnen nachfolgend aufgelistet. Bitte reichen Sie uns Ihre Unterlagen postalisch oder per E-Mail ein. Im Anschluss werden wir Ihre Unterlagen prüfen und mit den vorbereitenden Tätigkeiten starten.

Falls wir darüber hinaus weitere Angaben von Ihnen benötigen sollten, fordern wir diese im Anschluss bei Ihnen an.

Welche Unterlagen und Daten benötigen wir von Ihnen?

Für jedes Objekt werden für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts insbesondere nachfolgende Angaben benötigt:

  • Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

  • Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundvermögens

  • Eigentumsverhältnisse

  • Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)

  • Fläche des Grundstücks

  • Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes

  • Mehrere Gemeinden (ja/nein)

  • Miteigentumsanteil (Zähler/Nenner)

  • Nutzungsart

  • Baudenkmal (ja/nein)

  • ggf. Abbruchverpflichtung

Sie finden die entsprechenden Daten zum Beispiel im Kaufvertrag, im Grundbuchblatt, im Einheitswertbescheid, im Grundsteuerbescheid oder in der Teilungserklärung. Bitte reichen Sie uns die vorgenannten Dokumente bitte vollständig ein.

Wenn Sie die erforderlichen grundstücksbezogenen Daten nicht (mehr) auffinden können, kann eine Flurkarte beim Vermessungsamt und ein Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Bitte planen Sie ein Zeitfenster von bis zu vier Wochen für eine Neubeantragung der Dokumente ein. 


Wir freuen uns auf Sie, Ihr

HBW-Online Team

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