Steuerentlastung für freiwillige Helfer in Corona Impfzentren

Nach einem Bericht der Ärzte Zeitung sollen Helfer, die direkt in einem Corona-Impfzentrum arbeiten, steuerliche entlastet werden.

Berlin. Freiwillige Helfer in Impfzentren werden als Dank für ihr Engagement steuerlich entlastet. Sie könnten die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen nutzen, sagte Finanzstaatssekretär Rolf Bösinger am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Bund und Länder hätten für 2020 und 2021 eine entsprechende steuerliche Sonderregelung beschlossen. Für Helfer, die direkt im Impfzentrum arbeiten, ist demnach der Freibetrag für Übungsleiter in Höhe von 3000 Euro pro Jahr anwendbar. Alle, die nebenberuflich in der Verwaltung des Impfbereichs, in der Leitung eines Impfzentrums oder in der Infrastruktur tätig sind, gilt die Ehrenamtspauschale inHöhe von 840 Euro pro Jahr.

Diese Pauschalen sind persönliche steuerliche Freibeträge. Auf Honorar für die freiwillige Tätigkeit bis zu dieser Höhe müssen dann keine Steuern gezahlt werden. (dpa)

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Steuer-Entlastung-fuer-freiwillige-Helfer-in-Corona-Impfzentren-417166.html

Zurück
Zurück

HBW - ONLINE

Weiter
Weiter

Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet